THG-Prämie Frist bis 31. Oktober 2026 einreichen
Für das Quotenjahr 2026 nehmen wir Anträge bis zum 31. Oktober 2026 an. Die gesetzliche Frist beim Umweltbundesamt endet für reine E-Autos am 15. November 2026 (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 der 38. BImSchV).
Alle Termine des Quotenjahres 2026 – und der Start ins Folgejahr
Bei der THG-Quote gibt es zwei Fristen, die regelmäßig verwechselt werden: die Annahmefrist des Dienstleisters und die gesetzliche Frist gegenüber dem Umweltbundesamt.
Start des Quotenjahres
1. Januar
Ab diesem Tag nimmt das Umweltbundesamt Quoten für das Quotenjahr 2026 entgegen. Vorab bei uns eingegangene Anträge übermitteln wir genau zu diesem Termin – wer früh dran ist, hat den größten zeitlichen Puffer.
Unsere Anbieterfrist
31. Oktober 2026
Letzter Tag, an dem wir Anträge für das laufende Quotenjahr annehmen. Danach ist eine Einreichung über uns nicht mehr möglich.
Gesetzliche UBA-Frist
15. November 2026
Bis zum Ablauf dieses Tages muss die Mitteilung für Elektrofahrzeuge beim Umweltbundesamt eingegangen sein (§ 8 der 38. BImSchV) – deshalb liegt unsere Annahmefrist davor.
Vorab-Annahme für 2027
Bereits geöffnet
Die Annahme für 2027 ist bereits geöffnet – parallel zum auslaufenden Quotenjahr 2026. Übermittelt wird das Gesammelte am 1. Januar 2027 – früher nimmt das Umweltbundesamt es nicht an.
Die Anbieterfrist ist kein Verhandlungsspielraum: Nach dem 31. Oktober 2026 lässt sich ein Antrag technisch nicht mehr in die Sammelanmeldung aufnehmen. Die aktuellen Beträge für das laufende Quotenjahr stehen unter THG Prämie 2026.
Frist verpasst – was dann?
Die unangenehme Antwort zuerst: Der Anspruch für das betreffende Quotenjahr ist dann endgültig weg.
Kein Übertrag ins Folgejahr
Die THG-Quote lässt sich nicht ansparen. Jedes Quotenjahr steht für sich – ein nicht genutzter Anspruch verfällt ersatzlos.
Keine rückwirkende Beantragung
Auch mit vollständigen Unterlagen ist eine nachträgliche Einreichung ausgeschlossen. Wie das konkret aussieht, zeigt der Rückblick auf die THG Prämie 2025.
Neues Jahr, neuer Anspruch
Ab dem 1. Januar entsteht der Anspruch neu – beantragen können Sie ihn schon jetzt: Wir nehmen bereits Anträge für das Quotenjahr 2027 entgegen und übermitteln sie am 1. Januar gesammelt an das Umweltbundesamt.
Sonderfälle bei der Frist
Halterwechsel, Leasing, späte Zulassung: Diese Konstellationen führen am häufigsten zu Rückfragen.
Verkauf oder Abmeldung geplant
Reichen Sie die THG-Prämie ein, bevor das Fahrzeug abgemeldet oder umgemeldet wird. Maßgeblich ist der Halter-Eintrag am Tag der Antragstellung.
Leasing- und Firmenfahrzeuge
Klären Sie früh, wer als Halter eingetragen ist – das entscheidet über die Berechtigung. Details unter Leasingfahrzeuge und THG-Quote.
Zulassung erst im Dezember
Die Prämie wird pauschal je Fahrzeug und Quotenjahr gezahlt, nicht anteilig nach Zulassungsdauer. Eine späte Zulassung mindert den Betrag also nicht.
Antrag beim UBA abgelehnt
Auch eine Ablehnung heilt keine Frist. Was in dem Fall möglich ist, steht unter THG-Quote vom UBA abgelehnt.
Erfahrungen & Bewertungen unserer Kunden
Exzellent
Bezogen auf 58 Bewertungen
Ich bin begeistert! Sehr einfache Beantragung und am nächsten Tag war die Prämie schon auf meinem Konto. Klare Weiterempfehlung!
Ingolf Ehms
8. Januar 2026
Hat einen Tag gedauert und das Geld war auf dem Konto. War erstaunlich unkompliziert!
Lui Boeddeker
3. Dezember 2025
Die Beantragung ist sehr einfach und transparent gestaltet. Und die Prämienzahlung erfolgte super schnell.👍👍👍
Erich Ströher
28. Oktober 2025
Wenn die Bafa oder das UBA so schnell arbeiten würden…wir hätten schon längst 100% BEVs auf der Straße. Bisher keine Haken…nur Freude.
Rudi Restlos
24. Oktober 2025
Superschnell und einfach!!!
Heiner Fletemeyer
7. September 2025
Alles bestens – schnelle Auszahlung!
Олег Гордеев
20. Dezember 2023
Häufige Fragen zur Frist der THG-Prämie
Bis wann kann ich die THG-Prämie beantragen?
Für das laufende Quotenjahr 2026 nehmen wir Anträge bis zum 31. Oktober 2026 entgegen. Diese Anbieterfrist liegt bewusst vor der gesetzlichen Antragsfrist beim Umweltbundesamt, damit wir Ihre Unterlagen prüfen und fristgerecht in der Sammelanmeldung einreichen können.
Was ist der Unterschied zwischen Anbieterfrist und UBA-Frist?
Die gesetzliche Frist gilt gegenüber dem Umweltbundesamt: Für reine Batterieelektrofahrzeuge muss die Mitteilung der energetischen Menge nach § 8 der 38. BImSchV bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres eingegangen sein – für das Quotenjahr 2026 also bis zum 15. November 2026. Als Dienstleister bündeln wir alle Anträge und reichen sie gemeinsam ein. Damit Prüfung, Rückfragen und Nachreichungen noch möglich sind, endet unsere Annahme früher – zum 31. Oktober 2026.
Gilt für die THG-Quote nicht der 28. Februar als Frist?
Das ist die häufigste Verwechslung bei diesem Thema – und sie steht selbst auf vielen Ratgeberseiten falsch. Der 28. Februar des Folgejahres gilt für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte, die tatsächlich geladenen Strom abrechnen (§ 6 der 38. BImSchV). Für Fahrzeughalter, deren Quote über den pauschalen Schätzwert je Fahrzeug läuft (§ 7 der 38. BImSchV), endet die Frist bereits am 15. November des Verpflichtungsjahres – also über drei Monate früher. Wer sich am Februar-Termin orientiert, verpasst die eigene Frist um Monate.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann verfällt der Anspruch für dieses Quotenjahr endgültig. Die THG-Quote lässt sich nicht ansparen, nicht übertragen und nicht rückwirkend geltend machen – pro Fahrzeug und Kalenderjahr wird sie genau einmal vermarktet. Ein neues Quotenjahr beginnt jeweils am 1. Januar.
Ab wann kann ich für das neue Quotenjahr einreichen?
Beim Umweltbundesamt können Quoten erst ab dem 1. Januar des jeweiligen Quotenjahres eingereicht werden. Bei uns geht es früher los: Für das Quotenjahr 2027 ist unsere Annahme bereits geöffnet. Alles, was bis zum Jahreswechsel bei uns eingeht, übermitteln wir gesammelt am 1. Januar an das Umweltbundesamt – Ihr Antrag ist damit vom ersten Tag des neuen Quotenjahres an in Bearbeitung. Voraussetzung bleibt, dass das Fahrzeug im Quotenjahr selbst auf Sie zugelassen ist.
Mein E-Auto wurde erst im Dezember zugelassen – lohnt sich der Antrag noch?
Ja. Die Prämie wird nicht anteilig nach Zulassungsdauer berechnet, sondern pauschal je Fahrzeug und Quotenjahr. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug im Quotenjahr zugelassen und auf Sie eingetragen war. Eine Zulassung im Dezember bringt denselben Betrag wie eine im Januar – sofern der Antrag fristgerecht gestellt wird.
Ich habe mein E-Auto verkauft – kann ich die Prämie noch beantragen?
Maßgeblich ist, wer das Fahrzeug am Tag der Antragstellung als Halter eingetragen hat. Haben Sie das Fahrzeug bereits abgemeldet oder verkauft, ist eine Beantragung über uns in der Regel nicht mehr möglich. Wer den Verkauf plant, sollte die THG-Prämie also vorher einreichen.
Gilt die Frist auch für Wallboxen und Ladeinfrastruktur?
Für öffentlich zugängliche Ladepunkte gelten eigene Melde- und Nachweispflichten mit abweichenden Terminen; abgerechnet wird hier nach tatsächlich geladener Strommenge statt pauschal. Details dazu finden Sie in unseren Fachartikeln zu Ladeinfrastruktur und Wallboxen.
Die tagesaktuellen Beträge finden Sie unter Aktuelle THG-Prämie, die Schritt-für-Schritt-Anleitung unter Beantragung in wenigen Minuten.
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