Für Unternehmen

    THG-Quote Partnerprogramm White-Label-Lösung für Ihr Unternehmen

    Kostenlos. Nahtlos integriert. Provision je Antrag.

    Bieten Sie Ihren Kunden die THG-Prämie unter Ihrer eigenen Marke an oder monetarisieren Sie Flotte und Ladepunkte. Wir stellen Technik und Abwicklung – unser Angebot dafür heißt THG-Prämie as a Service.

    Keine Fixkosten
    Mehrwert für Ihre Kunden
    Provision je Antrag

    Sofortprämie für Ihre Kunden

    160 €

    Maximalprämie nach UBA

    bis 200 €

    Was Sie von uns erhalten

    Eine komplette THG-Lösung zum Nulltarif. Wir übernehmen die Technik, Sie bieten den Mehrwert.

    Kostenlos für Sie und Ihre Kunden

    Software, Integration und Abwicklung sind für Sie kostenfrei. Keine Fixkosten, keine versteckten Gebühren.

    Fertige Strecke oder echte API

    Wenige Zeilen Code, und die THG-Prämie ist Teil Ihrer Website oder App – auf Wunsch als White-Label in Ihrem Design. Wer tiefer integrieren will, nutzt unsere API und bildet den Antragsprozess direkt im eigenen System ab.

    Zusatzeinnahmen mit Provision

    Ihre Kunden erhalten attraktive Prämien, Sie verdienen je Antrag mit. Transparent und nachvollziehbar.

    Alles im Blick

    Anträge und Auszahlungen in Echtzeit verfolgen. Ihre Kunden werden automatisiert informiert – in Ihrem Namen.

    Drei Kooperationsmodelle – welches passt zu Ihnen?

    Ob Angebot für Ihre Kunden, eigener Fuhrpark oder Ladeinfrastruktur: Die Modelle unterscheiden sich in Ertragsart, Aufwand und Frist.

    White-Label-Antragsstrecke

    Ihre Kunden beantragen die THG-Prämie über eine Antragsstrecke, die in Ihrer Website oder App eingebunden ist – auf Wunsch vollständig in Ihrem Corporate Design. Wahlweise binden Sie den Prozess über unsere API direkt in Ihre eigenen Systeme ein.

    Für wen
    Energieversorger, Autohandel, Fahrzeughersteller, Versicherer – ab 50 vermittelten Fahrzeugen pro Jahr
    Ertrag
    Provision je vermitteltem Antrag, Höhe individuell vereinbart
    Aufwand für Sie
    Wenige Zeilen Code oder API-Anbindung, danach kein laufender Aufwand
    Frist
    31. Oktober 2026 (unsere Annahmefrist für das Quotenjahr 2026)

    Eigene Flotte vermarkten

    Für jedes vollelektrische Fahrzeug Ihres Fuhrparks wird die THG-Prämie einzeln beantragt – im Partner-Zugang zentral verwaltet, mit Status je Fahrzeug.

    Für wen
    Flottenbetreiber, Unternehmen mit E-Fuhrpark, Kommunen – ab 50 Fahrzeugen pro Jahr
    Ertrag
    Prämie je Fahrzeug und Quotenjahr (PKW 160–200 €, Transporter darüber)
    Aufwand für Sie
    Zulassungsbescheinigungen einmal je Quotenjahr bereitstellen
    Frist
    31. Oktober 2026 (unsere Annahmefrist für das Quotenjahr 2026)

    Ladeinfrastruktur vermarkten

    Der an Ihren öffentlich zugänglichen Ladepunkten abgegebene Strom wird auf die THG-Quote angerechnet – vom Einzelstandort bis zum bundesweiten Netz.

    Für wen
    Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte – erste Meldung des Jahres ab 5.000 kWh
    Ertrag
    Erlös je gemeldeter Kilowattstunde
    Aufwand für Sie
    Ladepunkte anmelden, geladene Mengen bereitstellen; erste Meldung des Jahres ab 5.000 kWh
    Frist
    abweichend: 28. Februar des Folgejahres (§ 6 der 38. BImSchV)

    Einstieg ab 50 Fahrzeugen pro Jahr – beim Ladestrom-Modell zählt stattdessen die Menge: erste Meldung des Jahres ab 5.000 kWh. Die Modelle lassen sich kombinieren: Ein Energieversorger mit eigener Ladeinfrastruktur und E-Dienstwagenflotte nutzt in der Regel alle drei. Konditionen für Nutzfahrzeuge finden Sie unter THG-Prämie für E-Transporter, alle Termine unter Fristen der THG-Prämie.

    Passend für Ihre Branche

    Ob Energieversorger, Autohändler, Versicherer oder Flottenbetreiber: Unsere kostenlose THG-Lösung passt in jedes Geschäftsmodell.

    Branchenlösung

    THG-Quote für Energieversorgung

    Als Energieversorger sind Sie bereits ein wichtiger Partner für nachhaltige Mobilität. Mit unserer THG-Quote-Lösung erweitern Sie Ihr Portfolio um eine attraktive Einnahmequelle. Von der Vermarktung Ihrer Ladeinfrastruktur bis zur Kundenbindung – wir unterstützen Sie bei jedem Schritt.

    Das spricht für eine Zusammenarbeit

    • Zusatzerlöse aus Ihrer Ladeinfrastruktur
    • Stärkere Kundenbindung durch ganzheitliches Angebot
    • White-Label-Lösung in Ihrem Corporate Design
    • Vollständige Abwicklung durch unsere Experten

    Häufige Fragen von Partnern

    Was kostet das THG-Partnerprogramm für uns als Unternehmen?

    Nichts. Die Nutzung unserer Software, die Integration und die komplette Abwicklung sind für Partner kostenlos – ohne Fixkosten und ohne Einrichtungsgebühren. Unsere Vergütung ist im Quotenhandel im Hintergrund eingerechnet und mindert die Prämie Ihrer Kunden nicht. Sie erhalten stattdessen eine Provision je vermitteltem Antrag.

    Wie funktioniert THG-Prämie as a Service?

    Wir stellen die komplette Technik und Abwicklung, Sie bieten die THG-Prämie unter Ihrem Namen an. Ihre Kunden beantragen die Prämie über eine Antragsstrecke, die sich mit wenigen Zeilen Code in Ihre Website oder App einbinden lässt – auf Wunsch als White-Label in Ihrem Corporate Design. Dokumentenprüfung, UBA-Zertifizierung, Auszahlung und Kundenkommunikation übernehmen wir.

    Wie viel THG-Prämie erhalten unsere Kunden?

    Ihre Kunden erhalten für ihr Elektrofahrzeug 160 € als garantierte Sofortauszahlung oder bis zu 200 € nach erfolgreicher Zertifizierung durch das Umweltbundesamt (UBA). Beide Optionen können Sie Ihren Kunden anbieten. Den genauen Betrag sehen Ihre Kunden verbindlich vor der Beantragung.

    Für welche Unternehmen eignet sich das Partnerprogramm?

    Das Programm richtet sich an Energieversorger, Autohändler, Fahrzeughersteller, Versicherer, Flottenbetreiber und Betreiber von Ladeinfrastruktur. Sie können die THG-Prämie Ihren Kunden anbieten oder Ihre eigene E-Flotte und Ihre Ladepunkte monetarisieren. Die Lösung skaliert vom Einzelstandort bis zum bundesweiten Netz.

    Welchen Aufwand und welches Risiko haben wir als Partner?

    Nahezu keinen Aufwand und kein finanzielles Risiko. Es gibt keine Fixkosten und keine Vorleistung Ihrerseits – bei der Sofortauszahlung gehen wir in Vorleistung und tragen das Marktrisiko. Wir übernehmen Prüfung, UBA-Zertifizierung, Auszahlung und die gesamte Kundenkommunikation, während Sie alle Anträge in einem zentralen Dashboard im Blick behalten.

    Gibt es ein Mindestvolumen für eine Partnerschaft?

    Ja, und es hängt vom Kooperationsmodell ab. Bei den fahrzeugbasierten Modellen startet das Partnerprogramm ab 50 Fahrzeugen pro Jahr – unabhängig davon, ob es sich um Fahrzeuge Ihrer eigenen Flotte oder um vermittelte Anträge Ihrer Kunden handelt. Beim Ladestrom-Modell zählt statt Fahrzeugen die Strommenge: Die erste Meldung eines Kalenderjahres muss mindestens 5.000 kWh umfassen, für spätere Meldungen desselben Jahres gilt diese Untergrenze nicht. Liegen Sie unter der jeweiligen Schwelle, können Sie oder Ihre Kunden die THG-Prämie jederzeit direkt über unser Portal beantragen.

    Wie hoch ist die Provision für uns als Partner?

    Die Provisionshöhe vereinbaren wir individuell. Sie hängt vor allem vom erwarteten Volumen und vom gewählten Kooperationsmodell ab – ein Energieversorger mit fünfstelliger Kundenzahl bekommt andere Konditionen als ein einzelnes Autohaus. Ein konkretes Angebot nennen wir Ihnen im Erstgespräch. Feststeht unabhängig davon: Es gibt keine Fixkosten, keine Einrichtungsgebühr, und die Provision mindert die Prämie Ihrer Kunden nicht.

    Gibt es eine API-Schnittstelle?

    Ja, wir stellen eine echte API bereit. Damit können Sie den Antragsprozess vollständig in Ihre eigenen Systeme integrieren – etwa in ein Kundenportal, eine Fahrzeug-App oder ein Flottenmanagement-System – statt Nutzer auf eine externe Strecke zu leiten. Alternativ binden Sie unsere fertige Antragsstrecke ein, wahlweise im White-Label-Design. Welcher Weg für Sie sinnvoll ist, klären wir im technischen Abstimmungsgespräch.

    Wie aufwendig ist die Integration?

    Der Aufwand ist praktisch null. Wenn Sie unsere fertige Antragsstrecke einbinden, genügen wenige Zeilen Code – ein Verweis oder eine Einbettung, mehr braucht es nicht. Wer die API nutzt, hat den üblichen Aufwand einer Schnittstellenanbindung, aber keine Wartezeit auf unserer Seite: Sie erhalten die Zugangsdaten und können sofort starten. Es gibt keine mehrmonatigen Onboarding-Projekte.

    Mindert Ihre Provision die Prämie unserer Kunden?

    Nein. Ihre Kunden erhalten exakt den Betrag, der ihnen vor der Beantragung verbindlich angezeigt wird. Unsere Vergütung ist im Quotenhandel im Hintergrund eingerechnet und wird nicht von der Kundenprämie abgezogen. Die Provision, die Sie als Partner erhalten, geht ebenfalls nicht zulasten Ihrer Kunden.

    Wer ist Vertragspartner unserer Kunden?

    Der Vertrag über die Vermarktung der THG-Quote kommt zwischen Ihrem Kunden und der Picsure GmbH zustande – auch dann, wenn die Antragsstrecke in Ihrem Design eingebunden ist. Damit liegen die vertraglichen Pflichten aus der Quotenvermarktung, die Datenverarbeitung im Antragsprozess und die Haftung bei uns, nicht bei Ihnen. Die maßgeblichen Bedingungen stehen in unseren AGB.

    Was passiert, wenn das Umweltbundesamt einen Antrag unseres Kunden ablehnt?

    Für Sie als Partner entstehen dadurch keine Kosten und keine Rückzahlungspflicht. Hat der Kunde die Sofortauszahlung gewählt, ist diese rechtlich eine Vorauszahlung: Nach Ziffer 8 unserer AGB fordern wir sie in diesem Fall vollumfänglich vom Kunden zurück und wickeln das direkt mit ihm ab. Beim Modell mit Auszahlung nach UBA-Zertifizierung entsteht die Situation nicht, weil erst nach dem Bescheid gezahlt wird.

    Welche Fahrzeugklassen können unsere Kunden einreichen?

    Vollelektrische PKW der Klasse M1 (160 € sofort oder bis zu 200 € nach UBA), Leichtfahrzeuge der L-Klasse sowie Nutzfahrzeuge der Klasse N1 bis 3,5 t, für die deutlich höhere Beträge gelten. Für schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 sowie Omnibusse der Klasse M3 erstellen wir individuelle Angebote. Plug-in-Hybride sind in keiner Klasse berechtigt.

    Bis wann müssen Anträge unserer Kunden bei Ihnen eingehen?

    Für das laufende Quotenjahr 2026 nehmen wir fahrzeugbasierte Anträge bis zum 31. Oktober 2026 entgegen. Diese Annahmefrist liegt vor der gesetzlichen Frist gegenüber dem Umweltbundesamt, die für Elektrofahrzeuge am 15. November des Verpflichtungsjahres endet (§ 8 der 38. BImSchV). Für Ladepunkte gilt eine abweichende Frist zum 28. Februar des Folgejahres. Planen Sie Kampagnen deshalb nicht auf den oft genannten Februar-Termin – für Fahrzeuge ist er falsch.

    Wie die THG-Prämie für Endkunden funktioniert, lesen Sie auf der Seite zur THG Prämie 2026 oder auf der Startseite des THG Quotenportals.

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